Aus gegebenem Anlass möchte ich darauf hinweisen,
dass Kinder und Jugendliche nur am Schießsport teilnehmen dürfen, wenn die entsprechenden Bescheinigungen vorgelegt werden können.
Das gilt auch für unsere Gau-Jugendtrainings.
Maßgeblich ist hier §27 WaffG:
- Kindern unter 12 Jahren ist das Schießen mit Luftdruckwaffen nur bei Vorlage einer Sondergenehmigung durch die Waffenbehörde erlaubt.
- Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren muss eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorgelegt werden, oder die Sorgeberechtigten müssen anwesend sein.
Siehe hier:
Waffenrecht – Bayerischer Sportschützenbund e.V.
Übersicht: Sportliches Schießen durch Minderjährige
Bitte bringt also die erforderlichen Bescheinigungen zu den Veranstaltungen mit.
Vielen Dank.