Einverständniserklärungen

Aus gegebenem Anlass möchte ich darauf hinweisen,
dass Kinder und Jugendliche nur am Schießsport teilnehmen dürfen, wenn die entsprechenden Bescheinigungen vorgelegt werden können.
Das gilt auch für unsere Gau-Jugendtrainings.

Maßgeblich ist hier §27 WaffG:

  • Kindern unter 12 Jahren ist das Schießen mit Luftdruckwaffen nur bei Vorlage einer Sondergenehmigung durch die Waffenbehörde  erlaubt.
  • Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren muss eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorgelegt werden, oder die Sorgeberechtigten müssen anwesend sein.

Siehe hier:
Waffenrecht – Bayerischer Sportschützenbund e.V.
Übersicht: Sportliches Schießen durch Minderjährige

Bitte bringt also die erforderlichen Bescheinigungen zu den Veranstaltungen mit.
Vielen Dank.

Schreibe einen Kommentar