Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten wie gewohnt, auf die Termine für die Passänderungen, die das kommende Sportjahr betreffen, hinweisen:
Abgabetermin für die Änderungen in Papierform ist:
bis 15.08.2025 vom Verein zum Gau
Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass der Änderungsantrag vom Mitglied eigenhändig unterschrieben ist und der Stempel und die Unterschrift des 1. Schützenmeisters (des Erstvereines) auf dem Antrag ist.
Die alten Schützenausweise bzw. Verlusterklärungen müssen nicht mehr beigefügt werden.
Unterlagen, die nicht termingerecht oder unvollständig eingereicht werden, können nicht bearbeitet werden und gehen an die Gaue zurück.
Zweitvereinseinträge können lt. Sportordnung nur dann vorgenommen werden, wenn das Mitglied im betreffenden Zweitverein auch gemeldet ist (Stichtag: gauübergreifend 15.08.2025 / gauintern: mit Abgabe des Änderungsantrages beim BSSB). Sollte zum Stichtag keine Mitgliedschaft im Zweitverein bestehen, können die Zweitvereinseinträge nicht vorgenommen werden.
Bitte reichen Sie die erfassten und bearbeiteten Anträge zügig ein. Sollten die Unterlagen nicht beim BSSB vorliegen, ist eine termingerechte Bearbeitung nicht mehr möglich. Dies könnte dann bei der Abwicklung von Gau- und Bezirksmeisterschaften sowie beim Rundenwettkampf zu Problemen führen, bitte halten Sie daher den Termin unbedingt ein.
Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Änderungen, die vom Mitglied selbst online über MeinBSSB durchgeführt werden sind bis spätestens 15.09. möglich und bedürfen keinem zusätzlichen Papierantrag.
Eine weitere Information vorab:
Ab kommendem Jahr werden wir die Papieranträge (bei Änderungen kritischer Felder, Verlust, Neuausstellung wg. Beschädigung) einstellen. Hier ist ab kommendem Jahr der digitale Antrag über ZMI ausreichend und eine zusätzliche Einreichung des unterschriebenen Antrages per Email oder Post ist bei den vorgenannten Antragstypen nicht mehr erforderlich. Lediglich für Startrechtsänderungen (d. h. Erstvereinswechsel und ZVE-Änderungsanträgen) wird der Papierantrag beibehalten und ist wie gewohnt beim BSSB einzureichen.
Wir hoffen, dass diese Änderung weitere Entlastung schafft sowie Kosten (Papier und Porto) bei den Vereinen und Gauen einspart.
Abschließend noch eine Information aus aktuellem Anlass:
In letzter Zeit kam es immer wieder zu Verspätungen bei den Mitgliedermeldungen. Zum Teil wurden Mitglieder mehrere Monate nicht an den BSSB weitergemeldet. Durch die verspäteten Meldungen kommt es zu diversen Problemen: z.B. genießen die nicht gemeldeten Neumitglieder in dieser Zeit noch keinen Versicherungsschutz. Auch bei der Antragstellung von waffenrechtlichen Bedürfnisanträgen kommt es hier zu Problemen, was wiederum zu Unmut bei den betroffenen Schützen führt.
Wir bitten daher um zeitnahe Weitermeldung der Mitgliedermeldungen über ZMI.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Pamin