Passänderungen

An alle
Hier ein kurzer Einblick für Passänderungen Sportjahr 2022
Abgabetermin für die Änderungen ist
bis 15.08.2021 vom Verein zum Gau (Poststempel) spätere Eingänge können nicht mehr bearbeitet wrden.
bis 01.09.2021 vom Gau zum BSSB
Kurze Hinweise
1. der Änderungsantrag vom Mitglied eigenhändig unterschrieben ist
2. der Stempel u. die Unterschrift des 1. Schützenmeisters( des Erstvereines auf dem Antrag ist.
3.der bisherige Ausweis beigefügt wird.
4.ein  ggf. ausgestelltes Sonderblatt ist auf AW vermerkt) Bestandteil ist und ebenfalls zurück gegeben muss
.5.bei einem evtl. Verlust des AW oder Sonderblattes eine Verlustanzeige beigefügt werden muss
Achtung:    Bei Erstvereinswechsel muss die Verlustanzeige immer für den alten 1.Verein abgegeben werden .
Die ist es mal von mir es ändert ja sich eigentlich nicht  bleibt alle Jahre gleich
Ich hoffe Gerhard bringt noch das Orginal.
Soweit meine Kurzinformation
Bleibt Gesund u. Dem Schießsport Treu
Euer
A. Gress

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