Schießen mit Hilfsmitteln für Senioren
Sonderregelung nur für das Luftgewehr-
Rundenschiessen des Schützengaues A-N-B
Laut Rundenwettkampfordnung des
Schützengaues Altdorf-Neumarkt-Beilngries
Punkt 7.7 dürfen in der Altersrunde Luftgewehr
Senioren ab 70 Jahre die Schlinge als Hilfsmittel
benutzen. Ein Hocker ist nicht erlaubt.
Diese Schützen benötigen auch keinen Eintrag
im Schützenpaß. Sie müssen nur nachweisen
daß sie 70 Jahre alt sind. Diese Regelung
wurde getroffen damit die Senioren über
70 Jahre noch Spaß am Schießsport haben
und der Gau dadurch nicht zu viele aktive
Seniorenschützen verliert.